Krankschreibung ? was ist erlaubt?
Gerade in punkto Krankschreibungen im Unternehmen gibt es zahlreiche Irrtümer. Wie die typischen Ammenmärchen halten sich diese aufrecht, sodass es gar nicht so einfach ist, wirklich dahinter zu steigen, was man denn nun im Krankheitsfalle darf und was nicht. Denn allzu oft kursieren hier noch Gerüchte, die so rechtlich einfach nicht haltbar sind, wie auch Fachanwälte für das Arbeitsrecht wissen.
Ein typischer Irrtum besteht darin, dass man sich sagt, wer krank ist, darf automatisch auch zu Hause bleiben. Dem ist jedoch nicht so, wer wegen einer Kleinigkeit zu Hause bleibt, der kann eine Abmahnung riskieren. Generell gilt jedoch, dass bei ansteckenden Krankheiten die Krankschreibung in jedem Fall sinnvoll ist. Zudem sollte man gerade in Führungspositionen zumindest telefonisch für den Arbeitgeber erreichbar sein. Denn grundsätzlich gilt hier, dass die Projekte, an denen die jeweilige Führungskraft arbeitet, auch dann weiter laufen müssen, wenn diese krank ist. Am besten sorgt man für diesen Fall bereits vor, indem man einen Stellvertreter einsetzt, der dann auch die Krankheitsvertretung übernimmt. Dennoch sollten gerade Führungskräfte telefonisch erreichbar sein, um besonders wichtige Fragen kurzfristig abklären zu müssen.
Ein weiterer typischer Irrtum besteht darin, dass man ein Attest braucht, wenn man krank ist. Grundsätzlich lässt das Arbeitsrecht Kurzzeiterkrankungen von bis zu drei Tagen jedoch auch ohne ärztliches Attest zu. Allerdings ist der Arbeitnehmer immer in der Pflicht, den Arbeitgeber von seinem Fernbleiben von der Arbeit zu unterrichten und zwar unverzüglich. Allerdings muss man dabei nicht angeben, was einem fehlt. Denn die zugrunde liegende Krankheit geht den Arbeitgeber nichts an. Ausnahmen gelten hierbei nur, wenn es sich um eine extrem ansteckende Krankheit handelt, die die Befürchtung zulässt, dass man bereits Kollegen oder Kunden angesteckt hat oder dass es sich um eine sehr gefährliche Krankheit handelt. Auch wenn die Krankheit dazu führt, dass man nicht mehr weiter am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann, hat der Arbeitgeber das Recht, zu erfahren, um welche Krankheit es sich handelt.
Typisch ist auch das Ammenmärchen, welches besagt, dass man bei Krankheit nicht ausgehen oder arbeiten darf. Denn nicht jede Krankheit erfordert die Einhaltung strenger Bettruhe. Vielmehr ist es hier so, dass durchaus Bewegung an der frischen Luft für die Genesung förderlich sein kann und demzufolge das Einkaufen oder ein Spaziergang keinesfalls verboten sind. Auch kleinere Arbeiten sind durchaus möglich, so kann man den Hausputz besorgen, die Tintenpatronen auswechseln, staubsaugen und vieles mehr. Allerdings wäre es der Genesung sicherlich nicht förderlich, wenn man mit einem Bandscheibenvorfall das Dach des heimischen Geräteschuppens decken würde. Derartige Tätigkeiten sind durchaus zu vermeiden, alles andere allerdings ist erlaubt. Ob man jedoch abends den Vorgesetzten im Kino treffen möchte, wenn man krank geschrieben ist, das bleibt eine moralische Frage, die sich wohl jeder selbst beantworten muss.
Typischer Irrtum beim Thema Krankheit ist auch der, dass man selbst schuld ist, wenn man in einem zu kalten Büro krank wird. Hier gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, für eine ausreichende Beheizung der Räumlichkeiten zu sorgen. Denn als Arbeitgeber hat er die Pflicht, jedem Arbeitnehmer einen gesunden und funktionierenden Arbeitsplatz vorzuhalten. Dabei gilt laut Arbeitsstättenverordnung, dass die Temperaturen bei leichten Bürotätigkeiten mindestens 19° C und maximal 26° C betragen müssen. Bei einer Unterschreitung dieser Grenze sollte man sich, am besten gemeinsam mit Kollegen, an den Arbeitgeber bzw. den Betriebsrat wenden. Denn der Arbeitgeber muss ausreichend heizen, um Erkrankungen vorzubeugen. Sollte er nicht auf die Wünsche seiner Mitarbeiter eingehen, so bleibt der Gang zum Arbeitsschutzamt, das den Arbeitgeber zur ausreichenden Beheizung zwingen kann.
Ebenfalls gilt, dass der Urlaub nicht vertan ist, wird man im selbigen krank. Wer sich krankschreiben lässt, der gilt auch als krank, die Urlaubstage, die man mit der Erholung von der Krankheit verbracht hat, können zu jedem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
